Gesetze / Maler- und Lackiererausbildungsverordnung

MalerLackAusbV 2021

§ 27 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
2.
Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten,
3.
Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 26 § 28